Kreis Steinburg (anz) – Am Freitag, den 21. November, ist ein weiterer Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) in einem Betrieb mit Geflügel der empfänglichen Art in der Gemeinde Süderau gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt worden.
Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.
Durch den sogenannten Sekundärausbruch haben sich die zuvor mit der Allgemeinverfügung vom 18. November 2025 festgelegten Sperrzonen, bestehend aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone, verschoben. Dadurch sind einige Geflügelhalter aus der Überwachungszone in die Schutzzone gerutscht und zusätzlich sind Teile von Gemeinden in die Überwachungszone gelangt.
Die innere Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern erstreckt sich im Amt Horst-Herzhorn auf Teile der Gemeinden Hohenfelde, Horst und Sommerland sowie im Amt Krempermarsch auf Teile der Gemeinden Grevenkop, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau.
Die drumherum liegende Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern erstreckt sich auf folgende Gemeinden:
Amt Breitenburg: die gesamten Gebiete der Gemeinden Breitenburg, Kronsmoor, Lägerdorf und Münsterdorf sowie auf Teile der Gemeinden Kollmoor, Moordiek, Oelixdorf und Teile der Gemeinde Westermoor
Amt Horst-Herzhorn: die gesamten Gebiete der Gemeinden Altenmoor, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kiebitzreihe und Sommerland sowie auf Teile der Gemeinden Blomesche Wildnis, Borsfleth, Kollmar und Neuendorf bei Elmshorn
Amt Itzehoe-Land: das gesamte Gebiet der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp sowie auf Teile der Gemeinden Heiligenstedten und Hodorf
Amt Krempermarsch: die gesamten Gebiete der Gemeinden Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe, Krempdorf, Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau sowie auf Teile der Gemeinde Bahrenfleth
Amt Wilstermarsch: Teile der Gemeinden Beidenfleth und Wewelsfleth
Teile der Gebiete der Städte Glückstadt und Itzehoe.
Die Bekanntmachung Nr. 99/2025 ist auf der Website des Kreises veröffentlich (www.steinburg.de). Sie enthält neben detaillierten Informationen einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind. Die Schutzzone ist mit der roten Linie gekennzeichnet und die Überwachungszone mit der blauen Linie.
Weitere Informationen unter
• Informationen der Landesregierung
• Informationen des Friedrich Loeffler Instituts
• Amtliche Bekanntmachung des Kreises Steinburg (PDF)