Kreis Steinburg/Süderau (anz) – Am Sonntag (16. November) ist der Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) des Subtyps H5N1 in einem Betrieb mit Geflügel der empfänglichen Art in der Gemeinde Süderau gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 amtlich bestätigt worden.
Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt. Um den betroffenen Betrieb wurde eine innere Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern eingerichtet. Diese Schutzzone erstreckt sich im Amt Horst-Herzhorn auf Teile der Gemeinden Hohenfelde, Horst und Sommerland sowie im Amt Krempermarsch auf Teile der Gemeinden Grevenkop, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau.
Des Weiteren wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich im Amt Breitenburg auf die Gemeinden Breitenburg, Kronsmoor, Lägerdorf und Münsterdorf sowie auf Teile der Gemeinden Kollmoor und Oelixdorf, im Amt Horst-Herzhorn auf die Gemeinden Altenmoor, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kiebitzreihe und Sommerland sowie auf Teile der Gemeinden Blomesche Wildnis, Borsfleth, Kollmar und Neuendorf bei Elmshorn, im Amt Itzehoe-Land auf Teile der Gemeinden Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp und Hodorf, im Amt Krempermarsch auf die Gemeinden Dägeling, Elskop, Grevenkop, Krempe, Krempdorf, Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Rethwisch und Süderau sowie auf Teile der Gemeinde Bahrenfleth, im Amt Wilstermarsch auf Teile der Gemeinden Beidenfleth und Wewelsfleth.
Es gelten nach wie vor die behördlich angeordneten Schutzmaßnahmen, u.a. die kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügelhalter mit Veröffentlichung der Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025. Weiter sind alle aktuell anhaltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest sowie zusätzlich verschärfte Maßnahmen zur Vorbeugung der Ausbreitung der aktuellen Allgemeinverfügung vom 17. November 2025 zu entnehmen.
Die Bekanntmachung Nr. 93/2025 ist auf der Website des Kreises (www.steinburg.de) veröffentlicht. Sie enthält neben detaillierten Informationen einen Übersichtsplan, in dem die Schutz- und die Überwachungszone gekennzeichnet sind.
Weitere Informationen unter
• Informationen der Landesregierung
• Informationen des Friedrich Loeffler Instituts
• Amtliche Bekanntmachung des Kreises Steinburg