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Autofahrer bespuckt Radler: 300 Euro Strafe

Amtsgericht Elmshorn verurteilt 32-Jährigen wegen Beleidigung / Dieser streitet die Tat ab

Der 68-jährige Radfahrer Tull René Kahl wurde in der Gärtnerstraße bespuckt und erstattete Anzeige. (Foto: Frank)

Elmshorn (jhf) „Das lässt du dir nicht gefallen“, dachte sich Tull René Kahl. Der 68-jährige Radfahrer war in Elmshorn von einem Autofahrer angespuckt worden. Der mehr als zehn Zentimeter lange feuchte Auswurf landete auf dem Parka des Rentners in Höhe der linken unteren Jackentasche und der Fall vor dem Amtsgericht Elmshorn.

Tatort Gärtnerstraße

Es geschah am Donnerstag, 23. Februar 2023, gegen Mittag. Kahl sagte vor Gericht aus, dass er auf der Gärtnerstraße Richtung Ost-West-Brücke geradelt sei. Kurz nach der Einmündung in die Bismarckstraße blockierte ein Laster die rechte Spur. Hinter dem Radler fuhr ein Auto, dessen Fahrer hupte. Der Rentner schwenkte seinen linken Arm von hinten nach vorn. „Fahr doch vorbei“, habe er dem Autofahrer signalisieren wollen. Dieser setzte daraufhin seinen Chevrolet-Kleinwagen neben ihn und ließ die Scheibe der Beifahrertür hinunter.

Auto nähert sich Fahrrad auf 50 Zentimeter

Kahl berichtet, dass sich der Chevi etwa 50 Zentimeter neben seinem Drahtesel befand, sodass der vorgeschriebene Abstand von 1,50 Metern unterschritten war. Da geschah es: „Dieser Mensch spuckte mich einfach grinsend durch die runter gekurbelte Scheibe an, gab Gas und fuhr an mir vorbei.“ Im Gerichtssaal ahmte Kahl mehrmals das zischende Spuckgeräusch nach. „Der hat richtig tief Luft geholt.“

"Das hat mich schwer getroffen"

Der Radfahrer war erschrocken. „Das hat mich schwer getroffen. Das war das genaue Gegenteil von Respekt.“ Er wollte die Attacke nicht auf sich sitzen lassen. „Ich bin schnell hinterher.“ Kahl rechnete sich Chancen aus, den Täter einholen zu können, da etwa 120 Meter weiter die Ampel an der Kreuzung Gärtnerstraße, Feldstraße und Ost-West-Brücke auf Rot stand und sich eine Autoschlange gebildet hatte. Doch der 32-Jährige sei nach links in die Gerhardstraße abgebogen, nach etwa 50 Metern stehen geblieben, ausgestiegen und habe sich umgesehen. „Dann flüchtete er“, sagte Kahl.

Opfer fragte nach DNA-Analyse

Er strampelte wütend im 1. Gang auf die Ost-West-Brücke hinauf. Plötzlich fuhr der Chevrolet wieder neben ihm. Der Autofahrer habe erneut die Scheibe heruntergelassen und ihn frech angegrinst. Kahl fuhr zur Polizeiwache an der Moltkestraße, erstattete Anzeige und teilte den Beamten das Kennzeichen mit. „Ich habe denen meinen Parka gezeigt, damit sie DNA-Spuren aufnehmen können.“ Doch die Beamten ermittelten den Täter per Kennzeichenabfrage und fuhren zu dessen Wohnadresse. Der Beschuldigte war aber nicht zu Hause. Per Post erhielt er einen Strafbefehl des Amtsgerichts: 30 Tagessätze à 30 Euro wegen tätlicher Beleidigung.

Angeklagter streitet Tat ab

Der 32-jährige Elmshorner erhob Einspruch, sodass die Verhandlung einberufen wurde. Aus seiner Sicht war alles ganz anders. Der Richter fragte ihn, ob er tatsächlich den Radfahrer angespuckt habe. „Ich hatte nicht mal die Möglichkeit dazu. Ich hätte aus dem Auto aussteigen müssen“, ließ der aus Polen stammende arbeitslose zweifache Vater, von Beruf Baumeister, per Dolmetscherin mitteilen.

"Er war relativ aggressiv"

Der Angeklagte beschrieb das Verhalten des Radlers. Dieser sei vom Bürgersteig aus auf die Straße vor sein Auto gefahren. Er, der 32-Jährige, habe ihn überholt, die Scheibe herunter gelassen und geschrieen: „Was machen Sie!?“ An der Ampel habe der Radfahrer ihn eingeholt und angesprochen. „Das einzige, was ich verstanden habe, war, dass ich endlich Deutsch lernen soll. Er hat mich beschimpft. Er war relativ aggressiv.“ Gegenüber der Holsteiner Allgemeinen stritt Kahl diese Aussage ab.

Das Urteil / Die Vorstrafen

Richter Witt schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu einer Strafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro.  „Das beruht auf der umfassenden Aussage des Zeugen Kahl. Ich habe keine Anhaltspunkte, davon auszugehen, dass er uns belogen hat“, sagte der Richter. Die Vorstrafen des Angeklagten habe er nicht einbezogen, weil sie zu lange zurücklägen. Der 32-jährige Elmshorner war 2015 wegen Körperverletzung und 2019 wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verureilt worden. Die Waffenbehörde des Kreises Pinneberg verbot ihm anschließend Waffenerwerb und -besitz. Der Verurteilte kann die Entscheidung des Richters per Berufung anfechten.

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