Pöschendorf (anz) – Die Bürgerinitiative Pöschendorf lehnt den Bau eines Umspannwerkes sowie eines Gleichstromkonverters und einer Gleichstromschaltanlage – ein sogenannter Multiterminal-Hub – in der Nähe des Dorfes ab.
Die Bürgerinitiative schreibt dazu:
Mit Unterstützung der Gemeindevertretung und zahlreicher Bürger auch der angrenzenden Umlandgemeinden kämpft die Pöschendorfer Bürgerinitiative weiter gegen die Pläne zum Bau eines Umspannwerks in unmittelbarer Nähe zu ihrem Dorf. Im März 2024 starteten sie eine Online-Petition, die inzwischen von über 3.600 Personen unterschrieben wurde. Zur Überraschung der Initiatoren lehnte der Schleswig-Holsteinische Landtag die Bearbeitung der Petition ab.
Als Begründung führte die Geschäftsführung des Petitionsausschusses an, dass der Strom-Übertragungsnetzbetreiber Tennet ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen sei, das nicht der parlamentarischen Kontrollkompetenz unterliege. Verwiesen wird darauf, dass die Bürgerinitiative die Möglichkeit habe, in einen Dialog mit dem Unternehmen zu treten und die Beteiligungsverfahren in einem eventuellen Genehmigungsverfahren zu nutzen.
Für die Bürgerinitiative ist diese Entscheidung nicht akzeptabel. Michael Bellmann, der mit seiner Familie seit 2003 in Pöschendorf lebt, sagt dazu: „Tennet plant im Auftrag der Bundesregierung im „Suchraum Pöschendorf“ unter anderem den Bau eines Multi-Terminal-Hub („NordHub“) sowie den Bau eines Konverters und eines Umspannwerks. Allein das Umspannwerk benötigt eine Fläche von 25 Hektar. Das entspricht 30 Fußballfeldern. In derartige Pläne und Genehmigungsverfahren sind Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein sehr wohl involviert. Es sind deren Selbstverwaltungsangelegenheiten, bei denen es sich im „Suchraum Pöschendorf“ keinesfalls um ein Vorhaben eines privaten Unternehmens handelt. Das Ganze ist von der Bundesnetzagentur als erforderlich bestätigt und veröffentlicht im aktuellen Netzentwicklungsplan. Und zum Genehmigungsverfahren sei gesagt, dass Tennet die Planung im sogenannten vereinfachten BImSch-Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen will.
Die Pöschendorferin Gabriele Steinhöfel ergänzt: „Den Netzausbau im Zuge der Energiewende stellen wir im Grundsatz nicht infrage. Wir sind jedoch überzeugt, dass es Standorte für das Umspannwerk gibt, die einen weniger gravierenden Eingriff für Mensch und Natur bedeuten und überdies infrastrukturell gleichwertig oder günstiger gelegen sind. Maßgeblich für eine Standortwahl darf nicht die für Tennet wirtschaftlich günstigste und baulich einfachste Lösung sein; maßgeblich muss eine für die Anwohner zu ‚ertragende‘ Standortwahl sein. Schlussendlich sind es die Menschen vor Ort, die von einem derart gravierenden Einschnitt im Landschaftsbild betroffen wären. Die geplante Maßnahme würde die Dorfentwicklung nachhaltig beeinträchtigen und sich massiv auf die Lebensqualität auswirken, auch auf die künftiger Generationen. Durch die Bebauung gehen landwirtschaftlich hochwertige Flächen verloren, umliegende Naturräume werden nachhaltig geschädigt.“
Laut Steinhöfel sucht die Bürgerinitiative selbstverständlich den Dialog mit allen Beteiligten und hat unter anderem der Tennet TSO GmbH in Absprache mit Landwirten fünf Alternativflächen vorgeschlagen. „Allerdings warten wir seit fünf Monaten auf ein Feedback. Aber aufgeben werden wir nicht. Wir sammeln weiter Unterschriften, um dann die Petition beim Ausschuss des Bundestages vorzulegen. Großen Beistand finden wir auch bei vielen Bürgern der angrenzenden Umlandgemeinden, die ein Zeichen der Solidarität setzen wollen. „Wenn jeder der bisherigen Unterstützer die Petition an weitere gut zehn Personen teilt und diese unterschreiben, dann kommen wir unserem Ziel nah.“, so Steinhöfel weiter.
Darüber hinaus wird die Bürgerinitiative vom Gemeinderat der Gemeinde Pöschendorf unterstützt, der einstimmig beschlossen hat, die Tennet TSO GmbH und die 50Hertz Transmission GmbH dazu aufzufordern, in Pöschendorf weder ein Umspannwerk noch einen Konverter zu bauen, und diesen Beschluss auch umsetzte. Für den Fall, dass die Baumaßnahmen nicht verhindert werden können, wird sich der Gemeinderat dafür einsetzen, dass die erwähnten Bauten in möglichst großer Entfernung zur Wohnbebauung, mindestens aber mit 400 Meter Abstand, errichtet werden.