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Nach Streit

Alkoholisierter Pedelec-Fahrer leistet Widerstand

Foto: Fotolia

Itzehoe (ots) – Mittwochabend (10. Dezember) kam es in Itzehoe zu einem Streit, der in mehrere strafrechtlich relevante Vorfälle mündete. Ein erheblich alkoholisierter Mann beleidigte eine Frau, verließ anschließend mit einem S-Pedelec die Örtlichkeit und leistete später bei polizeilichen Maßnahmen Widerstand. Die Polizei fand zudem ein verbotenes Fallmesser und mutmaßliche Betäubungsmittel.

Gegen 18 Uhr trafen Einsatzkräfte in der Nordoer Straße ein, nachdem es dort zu Streitigkeiten zwischen einem 37-jährigen deutschen Itzehoer, seiner ehemaligen Partnerin und einer weiteren Frau gekommen war. Nach aktuellem Stand beleidigte der Mann die weitere Frau im Verlauf der Auseinandersetzung und entfernte sich anschließend deutlich alkoholisiert mit einem S-Pedelec.

Die Beamten stoppten ihn kurz darauf in der Dammannkoppel. Ein Atemalkoholtest zeigte 2,27 Promille. S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h und gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, daher greifen für sie die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Die Beamten wollten den Mann zum Streifenwagen führen, um ihn zum Polizeirevier Itzehoe zu transportieren und dort die Entnahme einer Blutprobe zu veranlassen. Vor dem Transport durchsuchten sie ihn und fanden in seiner Hosentasche ein griffbereites Fallmesser, ein verbotener Gegenstand, dessen Besitz strafbar ist. Außerdem entdeckten sie eine Tüte mit weißem Pulver, nach erster Einschätzung möglicherweise eine kleine Menge Kokain.

Auf dem Weg zum Streifenwagen leistete der Mann Widerstand, indem er sich loszureißen versuchte und sich gegen die Maßnahmen sperrte. Die Beamten setzten die Maßnahme durch und brachten ihn zum Revier. Ein Arzt entnahm die Blutprobe. Auf Anordnung eines Bereitschaftsrichters des Amtsgerichts Itzehoe verbrachte der Mann die Nacht im Polizeigewahrsam.

Ihn erwarten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz.

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