Die CDU-Kreisverbände Neumünster und Segeberg begrüßen die Feststellungen des Landessatzungsausschusses zur Überprüfung von Neueintritten in den
Kreisverbänden Segeberg und Neumünster. Der Landessatzungsausschuss kommt in seinem Schreiben an die beiden CDU-Kreisverbände zu dem Ergebnis,
dass keine Anhaltspunkte bestehen, die Zweifel an der Wirksamkeit der Aufnahmen aufkommen lassen. Der nun vorliegende Abschluss der Prüfung trägt
zur Klarheit und Rechtssicherheit bei. Der Kreisverband Segeberg hatte gemeinsam mit dem Kreisverband Neumünster die Überprüfung angeregt, um bestehende Fragen im Zusammenhang mit Neueintritten vor der Aufstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten zur Landtagswahl 2027 transparent und unabhängig klären zu lassen.
Der Landessatzungsausschuss hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und dabei sowohl satzungsrechtliche als auch zivilrechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt. Für
den Kreisverband Segeberg stellte der Landessatzungsausschuss fest, dass die betreffenden Aufnahmen im Ortsverband Boostedt wirksam erfolgt sind und die
satzungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Für den Kreisverband Neumünster stellte der Landessatzungsausschuss ebenfalls fest, dass die
betreffenden Aufnahmen im Kreisverband Neunmünster wirksam erfolgt sind und die satzungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden.
Der Kreisvorsitzende der CDU Segeberg Ole Plambeck erklärt: „Uns war wichtig, offene Fragen durch die unabhängige Instanz prüfen zu lassen.
Der nun vorliegende Abschluss der Prüfung trägt zur Klarheit und Rechtssicherheit bei. Wir respektieren das Ergebnis des Landessatzungsausschusses und sehen die Angelegenheit damit als geklärt an.“ Der stellv. Kreisvorsitzende der CDU Neumünster Martin Kriese erklärt: „Es ist gut und wichtig, dass die Aufnahmen der neuen Mitglieder neutral
validiert worden sind und dass keine Beanstandungen zu den Aufnahmen festgestellt worden sind. Jetzt gilt es, mit allen unseren Mitgliedern nach vorne
zu schauen und gemeinsam die politische Arbeit anzupacken.“ Die CDU-Kreisverbände Neumünster und Segeberg bedanken sich beim
Landessatzungsausschuss für die sorgfältige und unabhängige Prüfung. Ziel bleibt es, die politische Arbeit zwischen den Kreisverbänden geschlossen und
konstruktiv fortzuführen, um am 1. Juli den Landtagskandidaten für den Wahlkreis Neumünster zu wählen.