Schleswig-Holstein (anz) – Verhütung darf kein Luxus sein, ein Schwangerschaftsabbruch keine Tagesreise bedeuten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist genau das Realität – auch in Schleswig-Holstein. Durch die Übernahme des DIAKO-Krankenhauses in Flensburg durch den katholischen Malteser-Orden werden dort seit dem 1. März keine ambulanten Schwangerschaftsabbrüche mehr angeboten, was die Versorgungslage enorm verschärft. Währenddessen wird in verschiedenen Kreisen in Schleswig-Holstein die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Geringverdienende gekürzt.
Zum Internationalen Frauentag am 8. März machte pro familia deutlich: Selbstbestimmte Familienplanung hängt hierzulande vom Wohnort und vom Einkommen ab. Der Verband fordert die Politik auf, einen gleichberechtigten Zugang zur reproduktiven Gesundheitsversorgung sicherzustellen – durch die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und Schwangerschaftsabbrüchen sowie durch eine verlässliche regionale Versorgung.
Versorgungslücken sind Realität
„Wenn mit der Überführung des DIAKO in die Trägerschaft der Malteser ab März 2026 in Flensburg keine ambulanten Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt werden, ist das eine gravierende Verschlechterung der medizinischen Grundversorgung“, sagt Lina Jenner, Fachreferentin für Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz von pro familia Schleswig-Holstein.
In den vergangenen 15 bis 20 Jahren erlebte Schleswig-Holstein einen ähnlichen Trend, wie er auch deutschlandweit zu beobachten war: Immer weniger Praxen boten Schwangerschaftsabbrüche an. In den Kreisen Nordfriesland und Herzogtum-Lauenburg zum Beispiel müssen ungewollt Schwangere für einen Abbruch weite Wege auf sich nehmen. Gerade Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Menschen mit geringem Einkommen stellt das vor große Herausforderungen. In Kiel halbierte sich die Zahl der Anlaufstellen, in Flensburg ebenfalls. Ungewollt Schwangere mussten aufgrund der schlechten Versorgungslage bereits vor der Krankenhausübernahme oft auf die Kliniken in Schleswig und Husum ausweichen. Die Wartezeiten auf einen Termin betragen dort bis zu zweieinhalb Wochen. Angesichts der engen Fristen kann das einen Schwangerschaftsabbruch unmöglich machen. Nun wird sich die Situation noch verschärfen.
„Rechtlich zulässige Eingriffe dürfen nicht von der weltanschaulichen Ausrichtung einzelner Träger abhängig gemacht werden – schon gar nicht, wenn Einrichtungen weitgehend öffentlich finanziert sind. Es kann nicht sein, dass kirchliche Vorgaben faktisch darüber entscheiden, ob Frauen ihre gesetzlich verankerten Rechte wahrnehmen können.“
Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende medizinische Versorgung sicherzustellen. Dieser Auftrag werde unter anderem dort gefährdet, wo konfessionelle Kliniken Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht durchführen. Es liegt in der Verantwortung der Länder, zu prüfen, ob dadurch Versorgungslücken entstehen – und diese im Nachgang zu schließen.
Verhütung: Die Postleitzahl entscheidet
400 bis 600 Euro für das Einsetzen der Spirale – derartige Kosten sind für Geringverdienende oder Bürgergeldempfänger nicht zu stemmen. Trotzdem gibt es bisher keine bundesgesetzliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln. Stattdessen entstehen regionale Einzelmodelle – freiwillig, befristet und abhängig von der Haushaltslage der jeweiligen Kommune. War Schleswig-Holstein einst fortschrittlich beim Thema Kostenübernahme, so ist die Leistung derzeit in immer mehr Kreisen von Kürzungen bedroht. In Lübeck wurde sie vergangenen Sommer ganz gestrichen, im Kreis Steinburg bereits Ende 2023. Im Kreis Segeberg stellte die CDU kürzlich einen Antrag, um die Kostenübernahme abzuschaffen. Der Ausgang ist noch offen.
„Bei der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln zu kürzen, ist politisch kurzsichtig“, sagt Lina Jenner von pro familia Schleswig-Holstein. „Die gesellschaftlichen Folgekosten von ungewollten Schwangerschaften sind ungemein höher. Der Zugang zu Verhütung ist ein unverzichtbarer Teil der sexuellen Selbstbestimmung und darf nicht vom Wohnort abhängen.“ pro familia fordert einen geregelten Zugang statt Zufall, bundesweit.
Politische Zusagen müssen umgesetzt werden
Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag eine Kostenübernahmeregelung für Schwangerschaftsabbrüche in Aussicht gestellt. Bis jetzt sind sie eine Privatleistung von mehreren Hundert Euro. Diesen Ankündigungen müssen konkrete gesetzliche Schritte folgen.
„Selbstbestimmung endet in Deutschland noch immer an finanziellen und regionalen Grenzen“, sagt Monika Börding, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Und Menschenrechte dürfen weder vom Geldbeutel noch von der Postleitzahl abhängen.“
Der Internationale Frauentag ist kein symbolischer Gedenktag. Er ist ein Gradmesser für eine tatsächliche Gleichstellung. pro familia fordert eine bundesweite gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, die vollständige Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen, eine flächendeckende, wohnortnahe medizinische Versorgung und eine klare Wahrnehmung der Versorgungsverantwortung durch die Bundesländer.
Der Zugang zur reproduktiven Gesundheitsversorgung darf kein Zufall sein. Er ist Voraussetzung für Gleichstellung – in Deutschland und weltweit.