Wilster/Kremperheide/Krempermoor (anz) – Aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge, die die Stadt Itzehoe mit Wilster bzw. Kremperheide abgeschlossen hat, ist seit geraumer Zeit der Kommunalservice für die Abwasserbeseitigung in Wilster, Kremperheide und Krempermoor verantwortlich. Das bedeutet, dass der Kommunalservice zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Abwasserbeseitigung ist. Damit ist der Kommunalservice nicht nur für die Reinigung des Abwassers verantwortlich, sondern kalkuliert auch die Gebühren, die anschließend von der Ratsversammlung Itzehoe beschlossen werden. Entwässerungsanträge sind beim Kommunalservice Itzehoe zu stellen und auch Auskünfte rund um die Abwasserbeseitigung erteilt der Kommunalservice.
„Jetzt steht eine weitere Änderung an“, freut sich Philipp Anger, Werkleiter des Kommunalservices. „Der Kommunalservice wird die Gebührenbescheide für Wilster, Kremperheide und Krempermoor ab diesem Jahr selbst versenden. Bislang wurden die Gebührenbescheide je nach Gebiet von den Stadtwerken Wilster und Glückstadt oder von den Ämtern Wilstermarsch und Krempermarsch verschickt.“
In diesem Zusammenhang weist der Werkleiter auf einige Änderungen hin: „Noch im ersten Quartal 2026 werden die Bescheide mit den Abschlägen für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für 2026 an die Grundstückseigentümer versandt. Die bisherige Praxis, dass Mieter oder Pächter die Bescheide bekommen und die Gebühren direkt bezahlen, wird es nun nicht mehr geben. Damit der Zahlungsverkehr auch in Zukunft reibungslos klappt, muss dem Kommunalservice rechtzeitig ein neues SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat erteilt werden. Der entsprechende Vordruck wird den Gebührenbescheiden als Anlage beigefügt. Ganz wichtig: Der Kommunalservice kann nur vom Kontoinhaber unterschriebene SEPA-Mandate anerkennen. Sollte kein SEPA-Mandat für den Einzug der Gebühren erteilt werden, so sind die Gebühren von den Eigentümern fristgerecht zu überweisen – ansonsten werden leider Mahngebühren fällig.“
Aber die Umstellung hat noch eine weitere Änderung in petto: die Abschläge und Gebühren sind künftig vierteljährlich zu zahlen, und zwar zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November. Abweichend hiervon wird die erste Fälligkeit für 2026 jedoch nicht der 15. Februar sein. Der genaue Termin kann dem Gebührenbescheid entnommen werden.
Abschließend äußert der Werkleiter noch eine Bitte: Sollten Hauseigentümer Hausverwaltungen mit der Betreuung ihrer Objekte beauftragt haben, so wäre eine entsprechende Information für den Kommunalservice sehr hilfreich. Gebührenbescheide könnten dann direkt an die Verwaltung übermittelt werden.
Wichtige Informationen zum Thema „Abwasserbeseitigung“ findet man online (www.kommunalservice-itzehoe.de).