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Erneuter Ausbruch der Geflügelpest

Kleinbestand betroffen

© Pixabay

Kreis Steinburg Itzehoe (anz) – Am Samstag (14. Februar) wurde ein Ausbruch des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) in einer Hobbyhaltung mit Geflügel der empfänglichen Art im Amtsbereich Itzehoe-Land amtlich bestätigt.

Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.

Von der Einrichtung einer Sperrzone mit Schutz- und Überwachungszone wurde abgesehen, da es sich bei der betroffenen Tierhaltung mit 29 Stück Geflügel um einen Kleinbestand gemäß Artikel 21, Absatz 3, Buchstabe g der Verordnung (EU) 2020/687 handelt.

Der von Wildvögeln ausgehende Seuchendruck ist weiterhin sehr hoch. Daher appelliert der Kreis Steinburg an Tierhalter mit weniger als 50 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die bestehenden Vorgaben der Allgemeinverfügung zur Biosicherheit des Landes Schleswig-Holstein weiterhin strikt einzuhalten und zum Wohle der Tiere abzuwägen, ob eine Freilandhaltung als sinnvoll erachtet wird, um die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

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