Itzehoe (ots) – Gestern Abend (16. März) entzog sich ein 18-jähriger Mann in Itzehoe mit einem mutmaßlich technisch veränderten E-Scooter einer Verkehrskontrolle und fuhr dabei mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet. Mehrere Personen mussten im Kamper Weg ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Polizei stoppte den Fahrer wenig später in einer Sackgasse und leitete Strafverfahren ein.
Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Itzehoe führte am Montag gegen 20 Uhr im Kamper Weg eine Verkehrskontrolle durch. Nach Abschluss der Kontrolle passierte ein E-Scooter die Einsatzkräfte. Dabei fiel sofort auf, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war und der E-Scooter deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h fuhr.
Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf. Nach Abgleich mit dem Tacho des Streifenwagens fuhr der E-Scooter zeitweise mit rund 60 km/h. Der Fahrer missachtete die Anhaltesignale der Polizei und setzte seine Fahrt in Richtung Kremperheide fort.
In Höhe des Kamper Wegs 100 hielten sich mehrere Personen auf dem Geh- und Radweg auf. Diese mussten dem herannahenden E-Scooter nach bisherigen Erkenntnissen ausweichen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Die Polizei bittet diese Personen sowie weitere mögliche Zeugen, sich beim Polizeirevier Itzehoe zu melden (Tel: 04821 6020). Nach aktuellem Stand erlitt niemand Verletzungen. Die Polizei traf die Personen vor Ort jedoch nicht mehr an.
Die Fahrt führte weiter über den Lübschen Kamp und endete schließlich in einer Sackgasse in der Detlev-H.-Rötger-Straße. Dort kontrollierten die Einsatzkräfte den Fahrer. Es handelte sich um einen 18-jährigen Itzehoer. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass für den E-Scooter kein Versicherungsschutz bestand und der deutsche Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.
Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Arzt entnahm ihm daraufhin auf dem Polizeirevier Itzehoe eine Blutprobe. Darüber hinaus fanden die Beamten bei ihm eine Schreckschusswaffe.
Die Polizei erstattete eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Ein solcher Vorwurf kommt auch dann in Betracht, wenn keine weiteren Fahrzeuge beteiligt sind. Voraussetzung ist, dass sich ein Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit sowie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Darüber hinaus umfasst die Anzeige das Fahren ohne Fahrerlaubnis, einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und den Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel. Zudem leitete die Polizei ein weiteres Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entließen die Beamten den Mann. Die Ermittlungen dauern an.