Moin Jobfinder

Neues Rettungsdienstgesetz

Diskussionsveranstaltung der CDU

Diskutierten über das neue Rettungsdienstgesetz (v.l.): Stephan Bandlow, Kerstin von der Decken, Jan Osnabrügge und Ole Plambeck. © Uwe Voss

Kaltenkirchen (anz) – Auf große Resonanz stieß die Diskussionsveranstaltung zum geplanten neuen Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein, zu der der CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Segeberg-West Ole Plambeck eingeladen hatte. Rund 120 Gäste aus der Region und dem gesamten Land folgten der Einladung in die Rettungswache der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) in Kaltenkrichen, um sich frühzeitig über den Gesetzentwurf zu informieren und über mögliche Auswirkungen zu diskutieren. Unter den Teilnehmern waren Notfallsanitäter, Ärzte, Fachdienstleiter, Kommunalpolitiker sowie Kreistagsabgeordnete und interessierte Bürger aus allen Regionen Schleswig-Holsteins.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Ole Plambeck, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Sprecher für Finanzen und Haushalt, hatte die Veranstaltung organisiert, nachdem ihn nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung im Januar zahlreiche Fragen erreicht hatten. „Nachdem das Kabinett am 13. Januar erstmals den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz beraten und vorgestellt hat und darüber in den Medien berichtet wurde, haben mich viele Fragen erreicht. Deshalb war mir wichtig, frühzeitig eine Plattform für Austausch und Diskussion zu schaffen“, erklärte Ole Plambeck. „Wir stehen noch sehr früh im Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung, aus der sich noch Änderungen ergeben können. Anschließend wird sich der Landtag ausführlich damit befassen – ebenfalls mit Anhörungen. Ich möchte eine Möglichkeit geben, sich sehr frühzeitig mit eigenen Ideen einzubringen“, so Ole Plambeck.

Ole Plambeck betonte ausdrücklich, dass Hinweise aus der Praxis eine wichtige Rolle im weiteren Verfahren spielten: „Sie alle sind herzlich eingeladen, sich mit Ihren Erfahrungen und Einschätzungen einzubringen. Gerade die Menschen, die täglich im Rettungsdienst arbeiten, wissen am besten, wo Herausforderungen liegen.“

Ein besonderer Dank des Abgeordneten galt der RKiSH und ihrem Team: „Ich danke Kai-Michael Funke und seinem Team sehr herzlich, dass wir diese Veranstaltung hier direkt in der Rettungswache durchführen dürfen – also dort, wo Rettungsdienst Tag und Nacht gelebt wird“, so Ole Plambeck.

Als besondere Gäste nahmen an der Veranstaltung Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Jan Osnabrügge, stellvertretender Geschäftsführer der RKiSH sowie Leiter Recht und Tarif, und Stephan Bandlow, Fachdienstleiter der Kooperativen Leitstelle West und stellvertretender Vorsitzender des Fachverband Leitstellen e.V., teil.

Den Auftakt der Veranstaltung bildete ein Fachvortrag von Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken, die den aktuellen Entwurf des neuen Rettungsdienstgesetzes vorstellte und erläuterte. Anschließend diskutierten die Gäste gemeinsam mit den Experten über praktische Auswirkungen, Chancen und mögliche Herausforderungen der geplanten Neuregelungen. 

Im Mittelpunkt der Reform stehe das Ziel, den Rettungsdienst in Schleswig-Holstein landeseinheitlicher, besser vernetzt und effizienter zu organisieren, um ihn langfristig leistungsfähig und zukunftssicher aufzustellen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs sei die Einführung einer landeseinheitlichen medizinischen Einsatzkategorisierung. Leitstellen sollten künftig stärker nach medizinischer Dringlichkeit priorisieren können. Für akut lebensbedrohliche Notfälle bliebe dabei der bisherige Planungsmaßstab bestehen: Patienten sollten weiterhin innerhalb von zwölf Minuten nach Alarmierung erreicht werden. Weniger dringliche Fälle könnten dagegen künftig flexibler disponiert werden, um Rettungsmittel gezielter einzusetzen.
Darüber hinaus sehe der Gesetzentwurf eine stärkere sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor. Leitstellen sollten künftig Hilfeersuchen, die keine rettungsdienstliche Versorgung erforderten, rechtssicher und digital an andere Versorgungsbereiche weiterleiten können – etwa an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 oder an ambulante Versorgungsangebote.

Weitere geplante Neuerungen betreffen unter anderem zusätzliche Rettungsstandorte insbesondere im ländlichen Raum, neue Fahrzeugtypen wie Rettungseinsatzfahrzeuge und Notfall-Krankentransportwagen, stärkere Einbindung von Ersthelfern, rechtliche Rahmenbedingungen für telemedizinische Unterstützung, erweiterte Kompetenzen für Notfallsanitäter, bessere Qualifikations- und Fortbildungsstrukturen für Notärzte, mehr Möglichkeiten für Innovationen durch eine Experimentierklausel sowie Ansätze für einen vorbeugenden Rettungsdienst zur besseren Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen.

„Wenn wir über den Rettungsdienst sprechen, geht es um eine der zentralen Fragen unseres Gesundheitssystems: Wer bekommt wann welche Hilfe – und wie schnell?“, betonte Ole Plambeck. „Am Ende geht es immer um Vertrauen – das Vertrauen der Menschen darauf, dass Hilfe kommt, wenn sie gebraucht wird.“
Die hohe Beteiligung an der Veranstaltung zeige, wie groß das Interesse und der Diskussionsbedarf zum neuen Rettungsdienstgesetz sei. „Die heutige Diskussion hat deutlich gemacht, wie wichtig der Austausch zwischen Politik, Rettungsdiensten, Kommunen, medizinischen Einrichtungen und Bürgerinnen und Bürger ist. Die vielen Rückmeldungen aus der Praxis werden wir in den weiteren Beratungen sehr ernst nehmen“, so Ole Plambeck abschließend.

zu den aktuellen Ausgaben

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Aktivierung des Magazins eine Verbindung zum Anbieter Yumpu aufgebaut wird und Daten übermittelt werden.

aktuelle Beilagen

Veranstaltungen