Kreis Segeberg (anz) - Neben dem Geflügelpestausbruch in der Gemeinde Bark ist im Kreis Segeberg nun eine weitere Geflügelhaltung in der Gemeinde Hagen von der Geflügelpest betroffen. Der Geflügelbestand ist am gestrigen Mittwoch, 4. November, getötet worden. Auch um diesen Ausbruchsbetrieb herum wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Radius) eingerichtet. Teile dieser Zonen betreffen auch Bereiche der Kreise Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg.
Von dieser Überwachungszone im Kreis Segeberg sind 274 Geflügelhalterinnen und -halter mit insgesamt rund 29.357 Stück Geflügel betroffen. Von den 274 Geflügelhalterinnen und -haltern liegen 22 in der Schutzzone auf dem Gebiet des Kreises Segeberg.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten auch für diese Schutz- und Überwachungszone:
- Anzeigepflicht des Tierbestandes
- Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen,
Aufstallungsgebot
- Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die
von Geflügel stammen
- Zudem müssen die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.
- Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen,
Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
Die Allgemeinverfügung aufgrund des Ausbruchs in der Gemeinde Hagen gilt ab morgen, Freitag, 6. November, bis zur Aufhebung.
Die komplette Auflistung der Vorgaben für die beiden im Kreis Segeberg eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen und zu finden unter www.segeberg.de/geflügelpest.
Der genaue Verlauf der beiden Schutz- und Überwachungszonen ist auf einer interaktiven Karte hinterlegt, über die die Tierhalter sehen können, ob ihr Bestand von der Allgemeinverfügung betroffen ist:
umap.openstreetmap.de/de/map/restriktionszonen-kreis-segeberg_166867
Aktuell ist es nach wie vor von großer Bedeutung, dass sich kreisweit alle Halter an die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen halten, um einen Eintrag in ihren Bestand zu verhindern. Mehr dazu auch hier: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Zudem weist das Veterinäramt weiterhin auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter*innen werden aufgefordert, sich kurzfristig per E-Mail zu melden und ihre Geflügelbestände anzuzeigen: veterinaer@segeberg.de
Geflügelpestausbruch:
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