Kreis Steinburg (anz) – Aufgrund des anhaltend hohen Seuchendrucks, ausgehend von Wildvögeln auf Geflügelhaltungen, informiert der Kreis Steinburg über die Änderungen der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 (Bekanntmachung 86/25) mit der zweiten tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung unter Bekanntmachung Nr. 14/2026 und die darin enthaltenden Maßnahmen und Vorschriften zur Aufstallung. Dies gilt dem Schutz vor der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV/Geflügelpest) für den Kreis Steinburg.
Auszug aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30. Januar 2026
1. Die Geltung der Anordnungen zu den Ziffern I. bis III. meiner tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 wird im Sinne von Ziffer VI. dieser Allgemeinverfügung mindestens bis zum 28. Februar 2026 verlängert und hinsichtlich der Bestandsgröße auf Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, ausgenommen Tauben, geändert.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Für die Verlängerung der Wirksamkeit meiner tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 30.10.2025 unter Ziffer I. dieser Allgemeinverfügung wird hiermit die sofortige Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.
3. Wirksamkeit und Geltungsdauer der Allgemeinverfügung: Diese tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird am Sonntag, den 1. Februar 2026 wirksam. Sie bleibt mindestens bis zum Samstag, den 28. Februar 2026, wirksam, soweit sie aufgrund der tierseuchenrechtlichen Lage nicht vorzeitig aufgehoben oder durch eine Rechtsverordnung ersetzt worden ist.
Der Kreis Steinburg appelliert an die Tierhalter mit weniger als 50 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln, die bestehenden Vorgaben der Allgemeinverfügung zur Biosicherheit des Landes Schleswig-Holstein weiterhin strikt einzuhalten und zum Wohle der Tiere abzuwägen, ob eine Freilandhaltung als sinnvoll erachtet wird, um die weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Weitere Informationen und die entsprechenden Maßnahmen zur Eindämmung sind auf der Homepage des Kreises Steinburg verfügbar (https://www.steinburg.de/kreisverwaltung/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen.html).