Kreis Segeberg (anz) - Die Aufstallungsverpflichtung für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Segeberg ist ab dem morgigen Mittwoch, 15. April, aufgehoben. Das hat das zuständige Veterinäramt mitgeteilt. Die Behörde weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. Oktober 2025 weiterhin beachtet werden muss. Mehr dazu hier: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
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