Schleswig-Holstein (anz) – Die unterzeichnenden Parteien treten bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2027 in einen Wettbewerb um politische Ideen, Konzepte und Personen ein. Demokratie lebt von unterschiedlichen Auffassungen, kontroversen Debatten und dem offenen Streit um den besten politischen Weg.
Die unterzeichnenden Parteien bekennen sich deshalb zu folgenden Grundsätzen:
1. Wir führen unseren Wahlkampf auf dem Boden des Grundgesetzes und der Landesverfassung Schleswig-Holsteins.
2. Wir respektieren die Menschenwürde und treten jeder Form von Antisemitismus, Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie politisch motivierter Gewalt entgegen.
3. Eine Zusammenarbeit mit Parteien, Vereinigungen oder Akteuren, die die freiheitlichdemokratische Grundordnung bekämpfen, schließen wir aus.
4. Wir akzeptieren den politischen Wettbewerb als Wesenskern der Demokratie. Harte politische Kritik, zugespitzte Argumente und deutliche Meinungsunterschiede gehören zu einem demokratischen Wahlkampf.
5. Wir verzichten auf gefälschte Zitate sowie manipulierte Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen, die geeignet sind, über tatsächliche Aussagen, Handlungen oder Ereignisse zu täuschen.
6. Wir kennzeichnen KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Bild-, Ton- und Videoinhalte eindeutig. Wir verzichten auf KI-generierte Bild-, Ton- und Videoinhalte, sofern sie reale Personen anderer Parteien betreffen.
7. Wir betreiben und unterstützen keine anonymen oder verschleierten Kampagnen und Kampagnenkanäle. Absender politischer Werbung müssen klar erkennbar sein.
8. Wir respektieren das Recht aller demokratischen Parteien und ihrer Kandidierenden, ihren Wahlkampf frei und ohne Einschüchterung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Gewalt zu führen.
9. Angriffe auf Wahlkampfstände, Veranstaltungen, Plakate oder Personen verurteilen wir unabhängig davon, gegen wen sie sich richten.
10. Wir verzichten auf persönliche Herabwürdigungen wie Angriffe auf Familie, Herkunft, Religion, Privatleben, Aussehen oder berufliches Umfeld.
Bei möglichen Verstößen gegen diese Grundsätze suchen die betroffene(n) Partei(en) den direkten Kontakt und versuchen, binnen 48 Stunden eine einvernehmliche Klärung auf Landesebene herbeizuführen. Der öffentliche Vorwurf eines Verstoßes gegen das Fairnessabkommen stellt selbst einen Verstoß dar, wenn nicht zuvor ein Klärungsversuch unternommen wurde.
Dieses Abkommen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung und begründet keine Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit.
Kiel, 30. September 2026
Für die CDU Schleswig-Holstein
Daniel Günther
Landesvorsitzender und Spitzenkandidat
Für Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein
Lydia Rudow und Gazi Freitag sowie Aminata Touré
Landesvorsitzende und Spitzenkandidatin
Für die SPD Schleswig-Holstein
Dr. Ulf Kämpfer
Landesvorsitzender und Spitzenkandidat
Für die FDP Schleswig-Holstein
Christopher Vogt
Landesvorsitzender und Spitzenkandidat
Für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW)
Sybilla Nitsch und Christian Dirschauer
Landesvorsitzende und Spitzenkandidat