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Erfolg gegen Zigaretten- und Tabakschmuggel

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Sichergestellte Zigaretten und Tabak © Zollverwaltung

Schafstedt/Husum/Itzehoe (ots) – Über 3.500 Zigaretten und 750 Gramm Tabak stellten Zöllner am 8. April bei einem 45-jährigen LKW-Fahrer auf der A23 sicher. Der festgestellte Steuerschaden belief sich auf 731,85 Euro.

Die Zollbediensteten überholten den Fahrer eines polnischen LKW auf der A23 mit einem Zollstreifenwagen, leiteten ihn mit dem Anhaltesignal "Zoll Folgen" auf den Rastplatz Nord-Ostsee-Kanal und unterzogen ihn einer Zollkontrolle.

"Im Laufe der Kontrolle stellten die Zöllner in der Fahrerkabine des LKW mehr als 3.500 selbstgestopfte Zigaretten und eine nicht unerhebliche Menge Tabak fest", so Maurice Douce, Sprecher des Hauptzollamtes Itzehoe.

Der LKW-Fahrer äußerte, dass er die Zigaretten und den Tabak in Polen gekauft habe und legte polnische Quittungen vor. Die über 3.500 Zigaretten und 750 Gramm Tabak wurden sichergestellt.

"Der in dieser Kontrolle festgestellte Zigaretten- und Tabakschmuggel ist im Hinblick auf die Größenordnung in unserer Region eher ungewöhnlich und stellt einen besonderen Aufgriff dar", so Douce weiter.

Den LKW-Fahrer erwartet nun ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei. Zudem musste er eine Sicherheitsleistung über 500 Euro für die zu erwartende Strafe hinterlegen, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden durch die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Itzehoe durchgeführt.

Zusatzinformation

Wer Waren, für die die entstandenen Verbrauchsteuern, oder Einfuhrabgaben hinterzogen wurden, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, sie verkauft oder zu verkaufen hilft, begeht eine Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 1 AO und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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