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Lebende Feuerkorallen im Koffer

Zoll stellt Gepäck sicher

Die größte Koralle ist fast einen halben Meter hoch © Hauptzollamt Itzehoe

Hamburg/Itzehoe (ots) – Insgesamt fünf frisch abgebrochene Feuerkorallen (lat. Millepora) stellten die Zöllner des Hauptzollamtes Itzehoe am 26. Februar bei einem 28-jährigen Reisenden am Flughafen Hamburg in seinem Reisekoffer sicher.

Nach Aufnahme seines Reisegepäcks wurde der Reisende beim Verlassen der Ankunftshalle im grünen Kanal durch Zöllner angesprochen und einer Zollkontrolle unterzogen. In seiner Reisetasche konnten anschließend fünf lebende Feuerkorallen festgestellt werden.

Der Reisende teilte auf Nachfrage des befragenden Zollbeamten mit, dass er die Korallen am Strand gefunden hat, es sich also um "Strandgut" handeln soll.

"Die Korallen wurden unterhalb Ihres Stammes erkennbar abgeschnitten. Daran ist offensichtlich zu erkennen, dass sie durch Menschenhand aus dem Meer entfernt wurden und nicht durch einen natürlichen Prozess an den Strand gespült wurden.", so Maurice Douce, Sprecher des Hauptzollamtes Itzehoe. "Die Einfuhr von artengeschützten Tieren und Pflanzen stellt nach wie vor ein Problem dar. Allein im Jahr 2022 konnten durch das Hauptzollamt Itzehoe fast 900 geschützte Tiere und Pflanzen beschlagnahmt werden."

Durch Unterstützung des Tropen-Aquariums Hagenbeck, wurde die Art der Korallen bestimmt. Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden durch das Bundesamt für Naturschutz geführt.

Die Einfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten gem. Anhang A oder B der Verordnung (EG) 338/97 kann gem. § 69 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes mit einem Bußgeld i.H.v. bis zu 50.000 Euro geahndet werden, wenn die erforderlichen Dokumente nicht, nicht richtig, nicht vollständig, oder nicht rechtzeitig vorlegt werden.

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