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Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad

Ausnüchterung in Polizeigewahrsam

Foto: Fotolia

Neuenbrook (ots) – Am Dienstag (3. Juni) stürzte ein 72-jähriger Radfahrer auf der Landesstraße 119 in Neuenbrook alkoholisiert in einen Straßengraben. Eine Polizeistreife kontrollierte den Mann kurz darauf. Die Polizisten ordneten eine Blutprobenentnahme an.

Gegen 11.50 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer der Polizei, dass ein Radfahrer auf der Landesstraße 119 in Neuenbrook gestürzt sei. Der Mann wirkte demnach deutlich alkoholisiert. Der 72-Jährige aus Niedersachsen fuhr trotz des Sturzes unverletzt und unbeirrt weiter. Eine Streifenwagenbesatzung konnte ihn wenig später anhalten und kontrollieren. Während der Kontrolle zeigte sich der Radfahrer aggressiv. Die Beamten ordneten eine Blutprobenentnahme an und leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.

Da sich der Mann in einem stark alkoholisierten und orientierungslosen Zustand befand, verbrachten ihn die Einsatzkräfte in das Polizeigewahrsam nach Itzehoe. Dort blieb er bis zu seiner Ausnüchterung.

Auch für Radfahrer gelten gesetzlich geregelte Promillegrenzen. Ab einem Wert von 1,6 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor – ein Strafverfahren ist die Folge. Kommen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, wie etwa Schlangenlinien oder Stürze, kann bereits ab 0,3 Promille ein Straftatbestand erfüllt sein.

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