Kreis Steinburg (anz) - Am 2. September 2025 hatte der Landrat des Kreises Steinburg den Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 in einem Betrieb mit Geflügel in der Gemeinde Hadenfeld im Kreis Steinburg amtlich bestätigt. Am 3. September wurde daraufhin mit einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung eine Sperrzone zur Bekämpfung der Geflügelpest eingerichtet, welche aus einer Schutzzone und einer Überwachungszone um den Ausbruchsbetrieb besteht.
Die Geltungsdauer der angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in der Sperrzone beträgt mindestens 30 Tage. Die angeordneten Maßnahmen können nun aufgehoben werden.
Die für die Schutz- und Überwachungszone verbindlich angeordneten Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung sind ab dem heutigen Samstag, 4. Oktober, nicht länger gültig.
Den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern im Kreis Steinburg wird trotz Aufhebung der Allgemeinverfügung geraten, die Biosicherheitsstandards in Ihren Geflügelhaltungen hoch zu halten. So kann das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest möglichst gering gehalten werden.
Geflügelpest im Kreis Steinburg:
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