Neumünster (pm) - Die Stadt Neumünster weist darauf hin, dass aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Kunden die Geschäfte des Einzelhandels nur unter Angabe ihrer Kontaktdaten betreten dürfen. Die Betreiber der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kunden vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten. Die Kundenzahl ist auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Übersteigt die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter, wird die Kundenzahl für die darüber hinaus gehende Verkaufsfläche auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Die Außengastronomie kann unter strengen Auflagen geöffnet werden.
Für die Schulen gilt ab Montag, 3. Mai, in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht und in den Jahrgangsstufen 7 bis 13 Wechselunterricht. Für Abschlussklassen gelten Präsenzangebote unter Hygienebedingungen
Für Kindertagesstätten gilt ab Montag, 3. Mai, Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Dies bedeutet, dass alle Kinder wieder in ihren Kindertageseinrichtungen betreut werden. Die Maßgaben zu Hygiene- und Abstandsregeln und der Kontaktbeschränkung bleiben bestehen.
Der Fachdienst Frühkindliche Bildung der Stadt Neumünster hat ein Kita-Elterntelefon unter der Rufnummer 942 2105 eingerichtet.
Regelungen für Schulen und Kitas ab 3. Mai 2021