Moin Jobfinder

Absage der Gemeindewahl im Wahlbezirk 5

Festsetzung eines neuen Wahltermines

© Pixabay

Itzehoe (anz) – Aufgrund des Todes eines Kandidaten zur Gemeindewahl am 14. Mai für den Wahlbezirk 5 der Stadt Itzehoe (Wahllokal AVS Gebäude 2) wird die Gemeindewahl gemäß § 27 Gemeinde- Kreiswahlgesetz (GKWG) des Landes Schleswig-Holstein im Wahlbezirk 5 abgesagt.

Grund dafür ist die gesetzliche Vorgabe nach § 23 Abs. 4 GKWG, dass nach Zulassung eines Bewerbers durch den Gemeindewahlausschuss Wahlvorschläge nicht mehr verändert oder zurückgenommen werden können.

Gleichzeitig setzt Gemeindewahlleiter Ralf Hoppe als neuen Wahltermin für die „Nachwahl“ zur Gemeindewahl der Stadt Itzehoe für den Wahlbezirk 5 Sonntag, den 14. Mai 2023, fest, da für den verstorbenen Kandidaten nach schriftlicher Mitteilung der betroffenen Partei kein Nachrücker für den Wahlkreis 5 benannt wird. Es werden dann nur noch 5 Kandidaten für die Gemeindewahl auf dem amtlichen Stimmzettel aufgeführt sein.

Die Kreiswahl für den Kreistag des Kreises Steinburg ist durch diese Absage und Neufestsetzung des Nachwahltermins nicht betroffen. Sie findet wie geplant statt.

Die Bekanntmachung der Stadt Itzehoe Nr. 16/2023 findet sich auch auf der Homepage der Stadt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Aktivierung des Magazins eine Verbindung zum Anbieter Yumpu aufgebaut wird und Daten übermittelt werden.