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Betreuung der offenen Ganztagsschule erweitert

Entgelte angepasst

Hohenlockstedt (anz) – Die Verbandsversammlung des Schulverbands Hohenlockstedt hat in ihrer Sitzung am 26. Mai wichtige Entscheidungen zur Weiterentwicklung des offenen Ganztags an der Grundschule Hohenlockstedt und der Wilhelm-Käber-Schule getroffen.

Mit den beschlossenen Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung stellt der Schulverband die Weichen für ein verlässliches, pädagogisch hochwertiges Ganztagsangebot und die Umsetzung des bundesrechtlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem 1. August.

Erweiterter Betreuungsrahmen und klare Strukturen
Die offene Ganztagsschule bietet künftig zusätzlich zum planmäßigen Unterricht ein vielfältiges Betreuungs- und Förderangebot montags bis freitags in einem Zeitrahmen von 7 bis 15 Uhr im „Bunten Haus“; einzelne Kurse an der Wilhelm-Käber-Schule können hiervon abweichen.

Neben der regulären Früh- und Nachmittagsbetreuung wird eine Ferienbetreuung in der Zeit von 7 bis 15 Uhr angeboten, wobei die konkreten Schließzeiten frühzeitig bekannt gegeben werden.

Die Teilnahme an den Angeboten der offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Anspruchs allen Schülern der Grundschule Hohenlockstedt und der Wilhelm-Käber-Schule offen.

Anpassung der Entgelte für den offenen Ganztag
Mit der Änderung der Entgeltordnung wurden die Elternbeiträge an die erweiterten Betreuungszeiten und die Ferienangebote angepasst.

Für die Inanspruchnahme des Angebots von 7 bis 15 Uhr beträgt das monatliche Entgelt künftig 135 Euro. Für eine kürzere Betreuung (bis 14 Uhr) wird ein geringeres monatliches Entgelt von 120 Euro erhoben. Bei beiden Alternativen ist die komplette Ferienbetreuung (8 Wochen pro Schuljahr) im Entgelt enthalten. Wird nur die Ferienbetreuung in Anspruch genommen, wird pro angefangenen Monat ein Entgelt von 135 Euro fällig.

Für Kinder, die ausschließlich an einem Kurs oder einer Arbeitsgemeinschaft teilnehmen, ohne die Betreuung vor oder nach dem Angebot zu nutzen, wird kein Entgelt erhoben; gegebenenfalls anfallende Materialkosten müssen gesondert erstattet werden.

Mittagessen, Ermäßigungen und soziale Aspekte
Im Rahmen des offenen Ganztags wird an den Schultagen weiterhin die Teilnahme an einem Mittagessen angeboten, das durch den Mensabetrieb in Absprache mit der Grundschule und der Wilhelm-Käber-Schule bereitgestellt wird.

Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Betreuungsentgelten enthalten und werden direkt an den Mensabetreiber gezahlt.

Zur sozialen Abfederung der Elternbeiträge besteht die Möglichkeit, nach den einschlägigen Richtlinien des Kreises Steinburg einkommensunabhängige Geschwisterermäßigungen oder soziale Ermäßigungen zu beantragen; zuständig ist die Fachabteilung des Amtes Kellinghusen.

Stimmen aus Schulverband und Schule
„Mit den nun beschlossenen Regelungen schaffen wir Verlässlichkeit für Familien in Hohenlockstedt und Umgebung und stärken zugleich die pädagogische Qualität des Ganztags“, betont Verbandsvorsteher Carsten Fürst.

Die Schulleiterin der Grundschule, Dörte Rusch-Holfort, hebt hervor, dass die klar geregelten Betreuungszeiten und Entgelte dabei helfen sollen, jedes Kind besser zu unterstützen und Unterricht, Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote sinnvoll miteinander zu verbinden.

Schulverband und Grundschule laden Eltern und Erziehungsberechtigte ein, sich frühzeitig über die neuen Angebote des offenen Ganztags und die Anmeldeformalitäten zu informieren und das vielfältige Spektrum an Betreuung, Förderung und Kursen für ihre Kinder zu nutzen. 

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