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Geflügelpest in Schleswig-Holstein

Stallpflicht seit dem 1. November

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Kreis Steinburg (anz) – Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAIV) ordnet der Kreis Steinburg seit dem 1. November bis voraussichtlich 31. Dezember eine Aufstallungspflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Tauben, im gesamten Kreisgebiet an.

Die Maßnahme dient der Vorsorge, um eine Einschleppung und Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Der Kreis Steinburg nimmt den Schutz der Geflügelbestände sehr ernst und bittet alle Halter von Geflügel, die geltenden Schutzmaßnahmen sorgfältig einzuhalten. Der Kreis weist darauf hin, dass die Einhaltung der Verpflichtung im Zusammenhang mit der Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest stichprobenartig kontrolliert wird.

Weiter gilt es, die Tiere aufmerksam zu beobachten und bei Auffälligkeiten oder Krankheitsanzeichen unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren. Nur durch konsequente Vorsorge- und Schutzmaßnahmen kann die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.

Weitere Informationen sowie Hinweise auf die Allgemeinverfügung des Landes und der dort gesondert angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind auf der Seite der Landesregierung nachzulesen.

Weitere Informationen 
• Informationen der Landesregierung: www.schleswig-holstein.de 
• Homepage Kreis Steinburg: www.steinburg.de  
• Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest 

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