Kiel (anz/tc) – Schulen bleiben bis zum 31. Januar geschlossen und führen den Distanzunterricht wie vor den Weihnachtsferien fort – keine neue Information, nachdem Bund und Länder am Dienstag den weiteren Lockdown bekanntgegeben hatten. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Für Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 gibt es Notbetreuungen, und Abschlussjahrgänge sollen ab Montag, 11. Januar, Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. „Die Angebote finden in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept statt und es gilt natürlich weiterhin die Maskenpflicht“, erläuterte Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien am Mittwoch. Wenn es das Infektionsgeschehen zulasse, solle der Präsenzunterricht ab Februar wieder schrittweise hochgefahren werden. Sollte Schleswig-Holsteins Inzidenzwert schon vor dem 31. Januar dauerhaft unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, könne der Präsenzunterricht schon früher hochgefahren werden. Für die Zeit nach dem Lockdown gilt: Übersteigt der Inzidenzwert eines Landkreises den Wert von 50, werden Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 in den Wechselunterricht gehen.
Auch in den berufsbildenden Schulen findet bis Ende des Monats kein Präsenzunterricht statt. Ausnahmen gibt es in dieser Zeit für Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.
Auch Kitas werden nur für Notbetreuungen geöffnet. Das Angebot gilt für folgende Zielgruppen:
• Kinder, deren (mindestens ein) Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist und
• Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und darüber hinaus
• Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben,
• Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.
Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege können durchgeführt, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden.
Land erstattet Kosten für Kindertagesbetreuung
Für den Monat Januar werden Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären.
Zusätzliches Kinderkrankengeld
Zudem wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist.
Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.