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Konsequenzen der Messerattacke

Notwendige Weichenstellungen auf den Weg gebracht

Im Januar waren bei einer Messerattake in Brokstedt, zwei junge Menschen getötet worden. © Florian Sprenger

Brokstedt/Kiel/Berlin (anz) – Nach dem tödlichen Messerangriff in Brokstedt hat sich die Konferenz der Justizminister am 25. und 26. Mai in Berlin mit drei Anträgen aus Schleswig-Holstein befasst und diese mit großer Mehrheit beschlossen.

Dazu Justizministerin Kerstin von der Decken: „Am 25. Januar dieses Jahres verübte ein Täter in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein einen brutalen Angriff, bei dem er mit einem Messer auf mehrere Menschen einstach. Zwei junge Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren wurden getötet und fünf weitere Menschen zum Teil schwer verletzt. Solche Taten beunruhigen und verunsichern uns alle als Bürger sehr. Denn bei derartigen Straftaten im öffentlichen Raum wächst die Befürchtung, selbst zufälliges Opfer eines Angriffs zu werden. Der Staat kann solche Taten nicht in jedem Fall verhindern. Es liegt aber in unserer Verantwortung, in der Aufarbeitung dieser Tat alle Aspekte in den Blick zu nehmen und notwendige Schritte zur Verbesserung der Sicherheit, der Behördenkommunikation und der Datengrundlage für mögliche Anpassungen im Strafrecht einzuleiten.“

Auf gemeinsame Initiative mit Baden-Württemberg zum Thema Messerangriffe wurde beschlossen, eine bessere Datengrundlage zu schaffen, um darauf basierend einen etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu identifizieren. Aktuell existiert weder ein genaues Bild von der Zahl der mittels eines Messers verübten Gewalttaten noch von der justiziellen Erledigungspraxis dieser Delikte. Die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) als zentrale Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder wird gebeten, dazu bis zur diesjährigen Herbstkonferenz der Justizminister einen ersten Überblick über die vorhandene Datenlage zur bundesweiten Entwicklung der Messerangriffe in den zurückliegenden zehn Jahren sowie zur entsprechenden justiziellen Erledigungspraxis durch Staatsanwaltschaften und Gerichte vorzulegen. Die Präsentation der Ergebnisse soll mit Hinweisen auf gesetzgeberische Handlungsoptionen verbunden werden. „Wir brauchen ein verlässliches Lagebild, um die Kriminalitätsentwicklung bei Messerangriffen besser beurteilen und eventuelle Konsequenzen hieraus ziehen zu können“, erklärte Justizministerin Kerstin von der Decken.

Auf gemeinsame Initiative mit Hamburg wurden zwei weitere Anträge auf der Justizministerkonferenz beschlossen.

Ein Beschluss hat die Verbesserung des Informationsaustausches in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten zum Ziel. „Am Fall der schrecklichen Messerattacke bei Brokstedt wurde deutlich, wie wichtig eine gute und vor allem schnelle Kommunikation zwischen den verschiedenen Behörden ist“, so Justizministerin von der Decken. Konkret geht es um den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten einerseits und den zuständigen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. Es müsse für die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte unmittelbar erkennbar oder einfach zu ermitteln sein, an welche Stelle die jeweils vorgeschriebene Unterrichtung zu adressieren ist. Hierfür sei unter anderem die Einrichtung einer zentralen bundesweiten Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländer zu prüfen.

Mit einem weiteren Beschluss soll das geltende Recht dahin überprüft werden, ob eine zeitnahe Übermittlung aller strafrechtlich relevanten Informationen an die Justizvollzugsanstalten gewährleistet ist oder ob hier Nachbesserungsbedarf besteht. „Denn der Fall Brokstedt hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass den Justizvollzugsanstalten alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt werden“, so die Justizministerin.

„Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Initiativen nun von den Justizministern mit großer Mehrheit beschlossen wurden. Damit sind notwendige Weichenstellungen auf den Weg gebracht, um bei den Themen Sicherheit, Informationsaustausch sowie möglicher Strafverschärfungen jetzt ins Handeln zu kommen. Jetzt ist der Bund gefragt, diese Initiativen schnell aufzugreifen“, so Justizministerin Kerstin von der Decken.

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